Raaber Faschingszug - Informationen für Teilnehmer

Liebe Faschingsfreunde,

wir freuen uns, dass Ihr mit uns feiern wollt.

bitte beachtet:

Anmeldung:

Interessierte Gruppen werden gebeten, sich möglichst bald, jedoch bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn vorab per Online-Formular, telefonisch der persönlich bei

  • Stefan Kotzor (Zugleitung)

anzumelden.

Zur Voranmeldung ersuchen wir euch das ANMELDEFORMULAR auszufüllen. Später werden wir weitere Informationen Informationen und eine Einwilligungserklärung zum Thema Datenschutz von euch benötigen.

 

Bitte beachtet, dass wir für das Mitwirken am Faschingszug als Gruppe keine Prämien oder "Startgelder" bezahlen aber auch keine verlangen. Die Teilnahme ist freiwillig und unentgeltlich. Spaß ist garantiert.


Vorbesprechung:

2-3 Wochen vor dem Faschingszug findet eine Vorbesprechung statt. Die teilnahme ist nicht verpflichtend. Dort besteht aber die Möglichkeit, dass sich einzelne Teilnehmer der Gruppe über Details informieren können. Wir freuen uns auf euren Besuch! Ihr findet die Besprechung rechtzeitig in unserem Veranstaltungskalender.

Aufstellung:

Die Aufstellung beginnt am Veranstaltungstag um 12:30 Uhr. Aufstellungsort: Parkplatz hinter ehemaligem Verbundamt (auf Google Maps unter der Adresse "Hauptstraße 256, 4760 Raab", auf Bing Maps unter "Hauptstraße 30, 4760 Raab" zu finden.

Route:

Die Route verläuft vom Aufstellungsort auf die Hauptstraße, dann weiter entlang der Hauptstraße Richtung Ortsmitte, bei der Sparkasse Raab nach rechts in die Marktstraße, am Michaeliplatz geradeaus bis zur Zufahrt zum Lagerhaus Pilstl. Dort Zugende. Wagenabstellplatz Parkplatz hinter Lagerhaus Pilstl.

Eine Karte zur Veranstaltung findet Ihr auf  https://maps.google.at/maps/ms?msid=202132887418445261566.0004f2e70c6eb554c3c65&msa=0


Durchführung:

Als Veranstalter übernehmen wir eine große Verantwortung gegenüber Teilnehmern, Besuchern und Behörden. Um einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf des Umzugs zu gewährleisten, bitten wir euch daher folgendes zu beachten:

  • Geht den Faschingszug mit Hausverstand an. Nehmt Rücksicht auf euch selbst und die anderen. Auf die Sicherheit der Zuschauer, insbesondere der Kinder ist zu achten!
  • Eure Teilnahme am Umzug erfolgt auf eigene Gefahr. Die Faschingsgilde übernimmt keinerlei Haftung gegenüber den Teilnehmern bei An- und Abfahrt sowie während des Umzugs.
  • Den Anordnungen der Zugleitung, der Polizei und Feuerwehr, sowie der als Ordner eingeteilten Begleitpersonen der Wägen ist Folge zu leisten.
  • Fahrzeuge und Fahrer sowie ein Verantwortlicher der Gruppe müssen bei der Zugleitung angemeldet werden. Fahrer und Verantwortlicher dürfen selbstverständlich maskiert am Umzug teilnehmen.
  • Während der An- und Abfahrt sowie beim Umzug selbst gilt die StVO. Bei Aufstellung und Umzug ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
  • Die Zu- und Anreise von und mit Faschingswägen ist entsprechend der Straßenverkehrsordnung selbst zu organisieren.
  • Fahrzeuge müssen betriebs- und verkehrssicher sein. Bei nicht straßenzugelassenen Fahrzeugen müssen zumindest Bremsen und Lenkung einwandfrei funktionieren.
  • Lebende Tiere dürfen, wenn überhaupt, dann nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen am Faschingszug teilnehmen (vorherige Absprache mit der Faschingsgilde unbedingt erforderlich). Wir empfehlen aber lebende Tiere möglichst zu Hause zu lassen.
  • Die Fahrzeughöhe ist auf Grund von Straßendekoration mit maximal 4,30 Meter begrenzt.
  • Dekomaterialien und Kostüme sind ausreichend flammhemmend auszuwählen. Sie dürfen nicht leicht entflammbar sein. Verhängt euch in Zweifel selbst ein Rauchverbot und nehmt einen Feuerlöscher mit. Wir wollen nicht, dass einer von euch in Flammen aufgeht.
  • Es ist sicher zu stellen, dass keine Personen unter die Fahrzeuge geraten können. Die Fahrzeuge sollten entsprechend verbaut sein. Ebenso sollte die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt sein.
  • Für zweispurige Fahrzeuge sind von der teilnehmenden Gruppe zwei Begleitpersonen als Ordner zu Fuß zu stellen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Zuschauer und insb. Kinder nicht durch das Fahrzeug verletzt werden können. Dazu sind die Besucher anzuhalten einen Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter zu den Wägen zu halten, sowie der Fahrer durch Zeichen oder Zurufen vor auftretenden Gefahren zu warnen. Diese Ordner dürfen maskiert sein, erhalten aber eine Kennzeichnung am Arm, damit sie als Ordner erkennbar sind. Diese Kennzeichnung ist während des Faschingszugs von den Ordnern sichtbar zu tragen.
  • Das Verwenden von offenen Feuerstellen, Laser, Knallkörpern, Raketen und sonstiger Pyrotechnik ist nicht erlaubt.
  • Bitte beachtet die vorgeschriebene Lautstärkebegrenzung von 93 dB/A. Auf Anordnung der Zugleitung sind Musikanlagen leiser zu schalten.
  • Bitte beachtet hinsichtlich Alkohol:
    - die gesetzlichen Bestimmungen für Lenker laut Straßenverkehrsordnung (0,1 Promille für schwere Fahrzeuge!) sowie
    - die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich Abgabe an Jugendliche und Kinder. Die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ist per Gesetz untersagt.
  • Eine Personenbeförderung ist nur zulässig, wenn die Sitz- und Stehplätze tritt- und rutschfest und Personen ausreichend gegen Herunterfallen und Verletzungen gesichert sind.
  • Für das Mitnehmen von Besuchern oder Teilnehmern anderer Gruppen auf den Wägen haftet die für den Wagen verantwortliche Gruppe.
  • Bonbons und andere Süßigkeiten nur an die Zuschauer am Rand verteilen; nicht vor oder unter die Fahrzeuge oder zwischen Zugfahrzeug und Anhänger werfen.
  • Es dürfen keine Zuschauer verletzt, beschmutzt, mit Flüssigkeiten bespritzt oder mit Gegenständen beworfen werden, die Verletzungen oder Verschmutzung von Personen verursachen können.
  • Die Nichteinhaltung der Anordnungen kann zum sofortigen Ausschluss vom Zug führen. Die Zugleitung hat das Recht Gruppen – im Bedarfsfall auch ohne genaue Angabe von Gründen – vom Zug auszuschließen.
  • Weitere erforderliche Maßnahmen werden spätestens zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Rückfahrt:

  • Die Ortsdurchfahrt Raab ist bis etwa 17 Uhr gesperrt. Bis dorthin besteht keine Rückfahrtmöglichkeit durch das Ortszentrum.
  • Nach dem Umzug sind Fahrzeuge, insbesondere auch von den zugewiesenen Wagenabstellplätzen ehestmöglich zu entfernen.

 

Die Faschingsgilde Narraabia freut sich auf das bevorstehende Ereignis und eure kreativen Beiträge zum Umzug!

Raaba Raaba!

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